Aufgaben und Ziele

Die Clearingstelle überprüft als unabhängige und weisungsfreie Stelle Gesetzes- und Verordnungsvorhaben des Landes Niedersachsen bereits im Entstehungsprozess auf ihren bürokratischen Mehraufwand, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Um die Unabhängigkeit auch nach außen deutlich zu machen, wurde sie außerhalb der Landesverwaltung bei der IHK Niedersachsen (IHKN), der Arbeitsgemeinschaft der niedersächsischen Industrie- und Handelskammern, angesiedelt.

Aufgabe der Clearingstelle ist die Durchführung sogenannter Clearingverfahren. Im Rahmen
dieser werden Gesetzes- und Verordnungsentwürfe der Landesregierung, die eine erhebliche
Mittelstandsrelevanz aufweisen, auf bürokratische Lasten überprüft, vermeidbarer Aufwand
identifiziert und zu den Rechtsetzungsvorhaben eine Stellungnahme verfasst, die ggf. Vorschläge
zu mittelstandsfreundlicheren Regelungen enthält (§ 31a Abs. 1 S.4, Gemeinsame Geschäftsordnung
der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen (GGO)
). Maßgeblich für die Einleitung eines Clearingverfahrens ist die erhebliche Mittelstandsrelevanz eines Gesetzes- oder Verordnungsvorhabens. Davon kann insbesondere dann ausgegangen werden, wenn Rechtssetzungsvorhaben den KMU Pflichten auferlegen, Handlungen untersagen oder Regelungen beinhalten, die zu Kostensteigerungen auf Seiten der KMU führen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Rechtsetzungsvorhaben nicht nur den gesamten Mittelstand, sondern auch nur einzelne Branchen und/oder Unternehmen betreffen können. Die Frage, ob von einer erheblichen Mittelstandsrelevanz ausgegangen werden kann, muss grundsätzlich immer für den jeweiligen Einzelfall geprüft und abgewogen werden.

Die Clearingstelle erstellt einmal im Jahr einen Tätigkeitsbericht für den Mittelstandsbeirat, in dem ihre Arbeit und die Ergebnisse dieser dargestellt werden.
Übergeordnetes Ziel der Arbeit der Clearingstelle ist es, finanzielle und bürokratische Belastungen für die KMU in Niedersachsen so gering wie möglich zu halten, um so zu zukunftsfähigen Wettbewerbsstrukturen beizutragen.

Sonstige Fragestellungen mit erheblicher Mittelstandsrelevanz

Neben der Durchführung von Clearingverfahren, also der Prüfung von Rechtsetzungsvorhaben mit erheblicher Mittelstandsrelevanz der Landesregierung Niedersachsen auf bürokratische Lasten unter Einholung der Einschätzung der beteiligten Kammern und Verbände, berät die Clearingstelle die Ministerien auf deren Bitte hin vorab auch hinsichtlich der Prüfung der Mittelstandsrelevanz und ihrer Erheblichkeit. Außerdem kann die Clearingstelle auf Wunsch der am Rechtsetzungsverfahren Beteiligten auch zu sonstigen Fragestellungen, die eine erhebliche Mittelstandsrelevanz aufweisen, beratend tätig werden (§ 31 a Abs. 2 S. 3 GGO). Hierunter fallen zum Beispiel auch Gesetzes- und Verordnungsvorhaben des Bundes und der Europäischen Union, hinsichtlich derer Stellungnahmen der Clearingstelle des Landes Niedersachsen seitens der Landesregierung eingeholt werden können.