Der Mittelstandsbeirat
Die Arbeit der Clearingstelle wird von einem Mittelstandsbeirat begleitet, der diese auch überprüft. In Umsetzung des Vertrages zur Einrichtung eines Mittelstandsbeirates wirken die Vertreter des Mittelstandsbeirats aktiv und konstruktiv an den Clearingverfahren mit und unterstützen die Clearingstelle bei der Entwicklung alternativer bürokratievermeidender Regelungsvorschläge, indem sie zu den Gesetzes- und Verordnungsvorhaben Stellung nehmen. Außerdem ist der Mittelstandsbeirat dazu angehalten, Anregungen und Empfehlungen für die Arbeit der Clearingstelle zu erteilen. Der Mittelstandsbeirat tagt mindestens einmal jährlich und bewertet die Wirksamkeit der Clearingverfahren auf Basis des Tätigkeitsberichts der Clearingstelle.
Im Mittelstandsbeirat sind - neben der Niedersächsischen Landesregierung, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung - folgende Organisationen vertreten: