Arbeitsweise

Stellungnahmen und Handlungsempfehlungen werden von der Clearingstelle weisungsfrei und unabhängig erarbeitet. Die fach- und praxisbezogene Expertise liefert maßgeblich der Mittelstandsbeirat, dem wichtige Kammern und Verbände des Landes Niedersachsen angehören.

Als Dienstleister vermittelt die Clearingstelle zwischen Politik, Verwaltung und Wirtschaft. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Bürokratievermeidung und zum Bürokratieabbau.

Clearingverfahren

Die Clearingstelle untersucht gemäß § 31 a Abs. 2 Satz 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen (GGO) Gesetzes- und Verordnungsentwürfe mit einer erheblichen Mittelstandsrelevanz auf bürokratische Belastungen für die niedersächsische Wirtschaft. Hierfür erarbeitet sie gutachterliche Stellungnahmen, in denen sie auf solche Belastungen hinweist und Vorschläge für unternehmensfreundlichere Regelungen unterbreitet. Sollte das zuständige Ministerium von den Empfehlungen der Clearingstelle abweichen, hat es dies in der Kabinettsvorlage zu begründen.

Beratung zu sonstigen rechtlichen Fragestellungen

Neben der Durchführung von Clearingverfahren obliegt es der Clearingstelle gemäß § 31 a Abs. 2 Satz 3 GGO, beratende Stellungnahmen zu sonstigen rechtlichen Fragestellungen mit einer erheblichen Mittelstandsrelevanz anzufertigen. Bei diesen sonstigen rechtlichen Fragestellungen handelt es sich insbesondere um Förderrichtlinien des Landes sowie um Vorhaben des Bundes und der EU. Die Erarbeitung einer beratenden Stellungnahme erfolgt analog zu den Stellungnahmen eines Clearingverfahrens. Im Gegensatz zu den Clearingverfahren sind die Ministerien bei sonstigen rechtlichen Fragestellungen jedoch nicht verpflichtet, die Clearingstelle einzubinden.

Beratung zur erheblichen Mittelstandsrelevanz

Eine weitere Aufgabe der Clearingstelle besteht gemäß § 31 a Abs. 2 Satz 2 GGO darin, die Ministerien dabei zu beraten, ob ihre Vorhaben eine erhebliche Mittelstandsrelevanz aufweisen. Hierfür untersucht sie die von den Ministerien bereitgestellten Unterlagen bspw. im Hinblick darauf, welche Auswirkungen das jeweilige Vorhaben auf die Arbeitsplätze, die Kosten und den Verwaltungsaufwand der niedersächsischen Unternehmen hat. Zudem tritt sie mit Mitgliedern des Mittelstandsbeirats in Kontakt, um einen besseren Eindruck von den praktischen Auswirkungen des Vorhabens zu erhalten. Nach Abschluss ihrer Prüfung bespricht die Clearingstelle ihre Ergebnisse mit dem zuständigen Ministerium.

Praxischecks

Seit Jahresbeginn 2025 führt die Clearingstelle außerdem sogenannte Praxischecks durch. Wie bei den Clearingverfahren sollen damit bürokratische Belastungen für die niedersächsische Wirtschaft identifiziert und Vorschläge für unternehmensfreundlichere Regelungen erarbeitet werden. Im Unterschied zu den Clearingverfahren werden bei den Praxischecks jedoch Workshops mit betroffenen Unternehmen und anderen Beteiligten (bspw. Kommunen oder Beratungsinstitutionen) veranstaltet. Zudem werden dabei nicht nur einzelne Gesetze oder Verordnungen betrachtet, sondern ganze Prozesse (bspw. die Gründung eines Start-ups oder die Genehmigung von Windenergieanlagen) analysiert. Aus den Ergebnissen der Workshops entwickelt die Clearingstelle Empfehlungen, um die untersuchten Prozesse einfacher, schneller und günstiger zu gestalten.