Ziel des Praxischecks „Junge Unternehmen im Handwerk“ war es, die bürokratischen Hürden in Betrieben, die zwischen zwei und fünf Jahren am Markt existieren, zu identifizieren und im besten Fall zu beseitigen, um das wirtschaftliche Überleben von Handwerksunternehmen nach der Gründung zu sichern und eine Geschäftsübernahme dauerhaft attraktiver zu gestalten.

Gemeinsam mit Vertretern der sechs niedersächsischen Handwerkskammern (HWK), der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen e.V. (LHN), der Unternehmensverbände Handwerk Niedersachsen e.V. (UHN), dem Referat 20 des MW und der Clearingstelle wurde ein Fragebogen entwickelt, der mit einem Anschreiben des Ministers für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Grant Hendrik Tonne, von den Betriebsberatern der niedersächsischen HWK an die Handwerksbetriebe versandt wurde. Dieser Fragebogen wurde von 312 Betrieben beantwortet.
Aus den über 100 Rückmeldungen, die sich für weitere Rückfragen zur Verfügung gestellt
hatten, wurden unter Berücksichtigung der Branchen und der geografischen Verteilung die am Workshop teilnehmenden Betriebe ausgewählt.

Die Auswertung der Fragebögen ergab für den Workshop folgende Schwerpunktthemen:
- Anmeldung und Genehmigung
- Berichts- und Dokumentationspflichten
- Förderung und Finanzierung
- Steuern und Abgaben
An dem ganztätigen Workshop nahmen neben der Clearingstelle und dem Referat 20 aus dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen neun junge Handwerksunternehmen, sechs Betriebsberaterinnen und Betriebsberater aus den Bezirken der Niedersächsischen Handwerkskammern, zwei Juristen und Steuerberater sowie Vertreterin und Vertreter von UHN und LHN teil.
Zunächst wurden in kleinen Arbeitsgruppen und danach in der großen Runde die bürokratischen Hindernisse zu den o.g. Themenkomplexen aufgezeigt und mögliche Lösungsvorschläge erarbeitet.
Das komplette Empfehlungspapier finden Sie hier:

Der Dank der Clearingstelle gilt den Teilnehmenden des Workshops.
Die Empfehlungen aus dem Praxischeck “Junge Unternehmen im Handwerk” werden in die relevanten Gremien in Niedersachsen, beim Bund und der EU eingebracht und deren Umsetzung konsequent von der Clearingstelle verfolgt.
